AGB

ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der sports-and-community GmbH, Registergericht: Koblenz
Registernummer: HRB 7055 Finanzamt Koblenz USt.-IdNr.: DE224526196 Stand: 08/15

1. Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung der vertraglich vorgesehenen Einrichtungen zu den jeweils vereinbarten Öffnungszeiten. Der jeweilige Nutzungsumfang sowie die dafür vorgesehenen Zeiten liegen in den Studioräumen deutlich sichtbar aus. An gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich Studiobetrieb in reduziertem Umfang statt. Die Mitgliedschaftsrechte sind nicht übertragbar.

(2) Die Basismitgliedschaft erlaubt das Training an sämtlichen Einrichtungen, sofern diese nicht Inhalt einer Zusatzleistung sind.

(3) Zusatzleistungen können jederzeit zu- oder abgewählt werden. Bei Zu- oder Abbuchung einer Zusatzleistung ist ein neuer Vertrag mit der ursprünglichen Vertragslaufzeit abzuschließen.

(4) Die Zusatzleistung Solarium (ab 18 Jahren) ist auf 3 Einheiten a 15 Minuten pro Woche begrenzt.

2. Mitgliedsausweis (Transponder)

(1) Der Transponder darf ausschließlich von dem Mitglied persönlich verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.

(2) Bei Verlust des Transponders werden für die Neuausstellung € 20,00 berechnet.

(3) Für jeden Fall der schuldhaften unberechtigten Weitergabe des Transponders an Dritte ist das Mitglied verpflichtet, an sports-and-community eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,00 € zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens behalten wir uns vor. Das Mitglied ist berechtigt nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die vorgenannte Vertragsstrafe entstanden ist.

3.Beitragszahlungen

(1) Der Beitrag ist auch dann bis zum Ablauf der Mitgliedschaft zu zahlen, wenn die Einrichtungen des Studios aus Gründen, die beim Mitglied liegen, nicht in Anspruch genommen werden. Der Mitgliedsbeitrag gilt für die ursprünglich vereinbarte Laufzeit. Die Studioleitung ist berechtigt, den dadurch entstehenden Differenzbetrag nachzufordern.

(2) Ich willige ein, dass die sports-and-community GmbH der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Vertragsverhältnisses übermittelt und Auskünfte über mich von der SCHUFA erhält.

(3) Die Mitgliedsbeiträge sind pünktlich im Voraus zum jeweiligen Zahlungstermin fällig. Zahlungstermine sind die im Vertragsbeginn fixierten Daten sowie die darauffolgenden, von der jeweiligen Zahlungsart abhängigen Termine. Ein längerer Zeitraum kann von sports-and-community aufgrund der Vereinfachung von Arbeitsabläufen gewählt werden. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei Beiträgen länger als 14 Tage in Verzug, so werden die gesamten zukünftigen Beiträge der Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig. Sports-and-community steht bei rückständigen Beiträgen ein Sonderkündigungsrecht sowie das Recht zur Verweigerung der vertraglich vereinbarten Leistung zu. Die Beiträge werden auch dann fällig bzw. geraten in Verzug, wenn kein Einzug per Lastschrift erfolgt.

(4) Die anstehenden Beiträge werden durch sports-and-community GmbH oder einem von ihr beauftragten Dienstleister abgebucht. Hierfür werden die verkürzten Bank- Vorlauffristen nach COR1 vereinbart. Für die Abbuchung werden ausschließlich Bankkonten von in Deutschland ansässigen Geldinstituten akzeptiert.

(5) Bei Rücklastschriften wird pro Einzelfall eine Bankgebühr in Höhe von € 4,00 – € 10,00 fällig. Für Mahnungen die durch einen Dienstleister erstellt werden, werden entsprechende Gebühren in voller Höhe weiterbelastet.

(6) Sports-and-community ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit die Mitgliedsbeiträge anzupassen. Hierfür ist die Zustimmung des Mitgliedes notwendig. Ausgenommen davon sind Beitragsänderungen, die durch Änderungen der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen veranlasst sind (z. B. Mehrwertsteuererhöhung).

(7) Im Gesamtbetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19% bzw. 7% enthalten. Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer wird der Bruttobetrag entsprechend angepasst.

(8) Die Wochenbeiträge werden wöchentlich zum Anfang jeder Kalenderwoche, Monatsbeiträge zum 1. eines jeden Monats abgebucht. Die Gesundheitspauschale wird alle 6 Monate zum 1. eines Monats eingezogen (die erste Gesundheitspauschale wird nach 3 Monaten fällig). Diese fällt auch während einer Ruhezeit an.

(9) Rabattierte Beiträge, wie z.B. Schüler, Studenten oder Azubi-Mitgliedschaften müssen binnen 14 Tage nach Unterzeichnung einen entsprechenden Nachweis vorlegen, ansonsten geht der Rabatt verloren und es werden die regulären Standardtarife zugrunde gelegt.

(10) Partnertarife erhalten nur Ihre Gültigkeit, wenn alle Parteien der Mitgliedschaft in der sports-and-community Mitglied sind. Verlässt ein Partner den Club, werden auch alle anderen Tarife der noch bestehenden Mitglieder angepasst.

4. Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um einen Monat nach Ablauf der Erstlaufzeit, falls sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt schriftlich gekündigt wird. Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten erstmalig mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Erstlaufzeit kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang, nicht die Absendung der Kündigungserklärung entscheidend.

(2) Wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ende der Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit (monatlich kündbar) und der Tarif wird preislich annähernd unserer Monatsmitgliedschaft durch eine Erhöhung um 33% angepasst.

(3) Änderungen der Öffnungszeiten berechtigen nicht zur Kündigung, solange die Öffnungszeiten zu nicht mehr als 25 Prozent verändert werden.

5. Ruhen der Mitgliedschaft

Im Falle einer durch ärztliches Attest nachgewiesenen Schwangerschaft oder Krankheit kann ein Ruhen der Mitgliedschaft beantragt werden. Die Laufzeit der Mitgliedschaft verlängert sich dann um diese ausgesetzte Zeit. Der Mitgliedsausweis muss im Studio verbleiben. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt unberührt. Das Ruhen der Mitgliedschaft muss vorab schriftlich beantragt werden. Eine Pause der Mitgliedschaft kann nicht rückwirkend für bereits bezahlte Beiträge ausgeführt werden.

6. Anschriftenänderung

Anschriftenänderungen, bei Bankeinzug auch Kontoänderungen, sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch Nichteinhaltung dieser Vereinbarung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.

7. Haftungsausschluss

Die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschaden, die den Mitgliedern oder Dritten bei Gebrauch der Studioräume, einschließlich der Nebenräume und Eingänge sowie der zur Verfügung gestellten Gegenstände entstehen, ist ausgeschlossen. Für falsche Auskünfte wird nicht gehaftet. Dies gilt nicht für Schaden, die aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen. Für eingebrachte Wertsachen und überdurchschnittlich wertvolle Kleidung wird keine Haftung übernommen.

8. Gesundheit

Das Mitglied versichert, dass ihm keine seine Gesundheit betreffenden Tatsachen bekannt sind, die ein Bewegungstraining ausschließen oder beeinträchtigen. Änderungen des Gesundheitszustandes sowie Schwangerschaften sind dem Studio aus Sicherheitsgründen nach Kenntniserlangung durch das Mitglied unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

9. Datenschutzhinweis

Die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Mitglieds erfolgt aufgrund der sports-and-community, im Rahmen des Vertragsschlusses, überlassenen personenbezogenen Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen selbst oder im Rahmen der Vertragsdurchführung ergeben und von sports-and-community für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Pflichten benötigt werden. Diese Daten werden zum Zweck der begründeten Leistungspflichten und ausschließlich in dem hierfür erforderlichen Umfang von sports-and-community verarbeitet und gespeichert.
Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden bei der Erhebung, der Nutzung und der Verarbeitung der überlassenen personenbezogenen Daten des Mitglieds von sports-and-community beachtet. Die Datenschutzbestimmungen sind jederzeit abrufbar. sports-and-community verwaltet die Mitglieder elektronisch, um eine korrekte, schnelle und sichere Bearbeitung der überlassenen Mitgliedsdaten gewährleisten zu können.

Eine anderweitige Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten erfolgt nicht. Abweichend von Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 zulässig. sports-and-community speichert und verarbeitet in der elektronischen Datenbank nur die Daten, die für die Mitgliederverwaltung notwendig sind. Das sind alle Angaben in der Mitgliedervereinbarung.
Darüber hinaus werden freiwillig überlassene Daten zu gesundheitlichen Besonderheiten und angegebenen Ziele, aufgrund derer sich das Mitglied für eine Mitgliedschaft entschieden hat, gespeichert.
Mitarbeiter von sports-and-community haben nur soweit und in dem Umfang Zugriff zu Datenbeständen von Mitgliedern, als es zur ordnungsgemäßen Abwicklung des mit dem Mitglied geschlossenen Vertrags erforderlich ist.
Wir bieten im Rahmen unseres Angebots die Erstellung eines Trainingsprogramms an, welches Mitglieder im Rahmen einer Fitness-Software nutzen können. Diese werden von InBody, easySolution, magicline oder Dr. Wolff zur Verfügung gestellt. Diese speichern Daten und Trainingspläne. Auf diese Daten haben die Firmen keinen Zugriff. Externe Dienstleister, die von sports-and-community für die Erbringung von vertraglich vereinbarten Leistungen eingesetzt werden, sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten und deren Einhaltung zu überwachen. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen ist vom externen Dienstleister auch allen Personen aufzuerlegen, die von ihm zur Erbringung seiner Leistung eingesetzt werden, insbesondere mittels Verpflichtung auf das Datengeheimnis bzw. mittels Abschlusses einer Vertraulichkeitsverpflichtungserklärung.
Sie haben das Recht, von uns jederzeit Auskunft zu verlangen über die zu Ihnen bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO). Dies betrifft auch die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Ihre Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung. Zudem haben Sie das Recht, unter den Voraussetzungen des Art. 16 DSGVO die Berichtigung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO die Löschung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung und Unterrichtung (Art. 19 DSGVO) zu verlangen. Ferner können Sie unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO jederzeit eine Datenübertragung verlangen. Eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde bleibt Ihnen unbenommen (Art.77 DSGVO).
Bitte richten Sie Ihre Anfragen an: office1@ sports-and-community.de

10. Videoaufzeichnungen

Im Eingangs- und Kassenbereich sowie den Studioräumen (Trainingsflächen) sind, ausschließlich aus Sicherheitsgründen, Kameras installiert. Die mit den Kameras aufgezeichneten Daten aus den zuvor benannten Bereichen werden automatisch nach 72 Stunden gelöscht. Eine Zoomfunktion ist bei den Kameras nicht vorhanden. In Studiobereichen in denen sich sogenannte „Nacktzonen“ befinden, wie Duschen, Sanitärräume, Umkleidekabinen, Sauna oder in Ruhebereichen befinden sich keine Kameras. Die Aufnahmen der installierten Kameras erfolgen in einem sogenannten geschlossenen Kreislauf und können nur im Studio selbst auf einem Monitor eingesehen werden. Alle Aufzeichnungen und Monitore, die mit den Kameras verbunden sind, sind mit einem Passwort geschützt.
Eine Einsichtnahme in die Aufzeichnungen der Kameras erfolgt ausschließlich im Fall eines konkreten Tatverdachts auf Begehung von Straftaten und der damit verbundenen Sichtung von Beweismitteln. Diese Einsichtnahme erfolgt dabei durch den Datenschutzbeauftragten oder dessen Stellvertreter zusammen mit einem Dritten oder es werden nach Freigabe der Geschäftsführung, die Aufzeichnungen ggf. zur Verfolgung der Straftat und etwaiger hieraus resultierender zivilrechtlicher Ansprüche an Strafverfolgungsbehörden oder Geschädigte übergeben.

11. Außergerichtliche Streitbeilegung

Aufgrund einer gesetzlichen Regelung sind wir verpflichtet, Sie unabhängig von unserer Teilnahme an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung darüber zu informieren, dass die europäische Kommission zur außergerichtlichen Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) eingerichtet hat. Die Plattform finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Die sports-and-community GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

12. Hausordnung

Mit Vertragsschluss wird die im sports-and-community Studio ausliegende Hausordnung anerkannt. Auf Wunsch wird diese dem Mitglied ausgehändigt. Bei einem groben Verstoß gegen diese Hausordnung oder gegen die allgemeinen Anstandsregeln ist die Leitung des Studios zur sofortigen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grunde berechtigt. Soweit eine solche fristlose Kündigung erfolgt, ist für die Hälfte der noch verbleibenden Vertragsdauer der vereinbarte Beitrag zu entrichten, längstens jedoch für ein halbes Jahr.

13. Allgemeine Bestimmungen

(1) Alle Angaben in Broschuren, Katalogen, Internetpräsentationen oder anderen von sports-and-community verantworteten Publikationen werden vorbehaltlich gesetzlicher und behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Die Einzelheiten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für die Richtigkeit der Angaben, insbesondere auch für Druck- und Rechenfehler, wird nicht gehaftet.

(2) Das Mitglied ist mit dem Erhalt fernmündlich, schriftlich oder elektronisch übermittelter Informationen einverstanden.

(3) Wird es dem Studio aus Gründen, die sports-and-community nicht zu vertreten hat, unmöglich Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz.

(4) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es nicht eine zugesicherte Eigenschaft, oder einen vergleichbaren Vertrauenstatbestand, einen Schaden, der durch eine zumutbare Haftpflichtversicherung abgedeckt werden kann oder ein Verhalten mit typischen Gefahren für Leben oder Gesundheit betrifft.

14. Schlussbestimmungen

(1) Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen gelten mit allen Rechten und Pflichten fort, wenn ein Rechtsnachfolger für sports-and-community eintritt oder ich die Besitzverhältnisse ändern.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt insbesondere auch für den Verzicht auf die Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.

(3) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Vollkaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von sports-and-community. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(4) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung eine Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der betroffenen unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.